§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über digitale Medienproduktion (Fotografie, Drohnenaufnahmen, 360°-Rundgänge, Bildbearbeitung und Digital Homestaging) zwischen
quartiervibe – Digitale Medienproduktion Inhaber: Fabian Baradel
Keßlerweg 16, 70771 Leinfelden-Echterdingen
(nachfolgend „Dienstleister“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (insb. Immobilienmakler und gewerbliche Kunden).
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail oder WhatsApp) oder durch den Beginn der Auftragsausführung durch den Dienstleister zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Medienpaket oder der individuellen Leistungsbeschreibung im Angebot.
§ 3 Preise, Fahrtkosten und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(2) Fahrtkosten werden im Raum Stuttgart ab dem Standort des Dienstleisters (70771 Leinfelden-Echterdingen) berechnet. Ein vereinbarter Kilometer-Radius ist inklusive, jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit der im Angebot definierten Pauschale berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Bereitstellung der finalen Bilddaten erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang oder nach Absprache.
§ 4 Durchführung vor Ort und Wetter-Risiko (Drohne)
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass zum vereinbarten Produktionstermin Zugang zum Objekt gewährt wird und die Räumlichkeiten in einem aufnahmebereiten, aufgeräumten Zustand sind. Der Dienstleister übernimmt keine Aufräum- oder Reinigungsarbeiten vor Ort.
(2) Wetter-Risiko: Drohnen-Luftaufnahmen und Außenaufnahmen sind stark witterungsabhängig. Bei Regen, dichtem Nebel, Schneefall oder starkem Wind (Sturmböen) kann der Drohnenflug aus Sicherheitsgründen am Produktionstag durch den Dienstleister abgesagt oder verschoben werden.
(3) Kann der Drohnenflug wetterbedingt nicht stattfinden, die Innenaufnahmen jedoch planmäßig durchgeführt werden, entstehen dem Auftraggeber für einen Nachholtermin der Außen-/Drohnenaufnahmen keine Mehrkosten. Wird der gesamte Termin wetterbedingt rechtzeitig verschoben, fallen ebenfalls keine Kosten an.
§ 5 Flugverbotszonen und rechtliche Freigaben
(1) Der Dienstleister führt vor jedem Drohneneinsatz eine offizielle Flugraumprüfung durch. Sollte sich das Objekt in einer strikten, rechtlich dauerhaften Flugverbotszone befinden, kann der Drohnenflug nicht stattfinden. Der Paketpreis wird in diesem Fall einvernehmlich angepasst.
(2) Der Auftraggeber is dafür verantwortlich, etwaige erforderliche Einverständniserklärungen von Eigentümern, Mietern oder Nachbarn einzuholen (insb. bezüglich der Privatsphäre und dem Überfliegen von Nachbargrundstücken). Der Dienstleister haftet nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch den Auftraggeber versäumt wurden.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern, Videos und 360°-Rundgängen verbleibt beim Dienstleister (Fabian Baradel).
(2) Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Bild- und Mediendaten ein. Dieses Recht ist strikt auf den Zweck der Vermarktung des spezifischen Objekts beschränkt.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. andere Makler, Handwerker oder sonstige Dienstleister) oder der Weiterverkauf der Bilddaten ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters untersagt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrügen
(1) Der Dienstleister liefert die Aufnahmen in seinem eigenen künstlerischen Stil und dem vereinbarten Qualitätsstandard (z.B. HDR-Compositing). Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich des Geschmacks oder des digitalen Einrichtungsstils (beim Digital Homestaging) begründen keinen Mangel.
(2) Offensichtliche Mängel an den gelieferten Bilddaten müssen vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Download-Links schriftlich gerügt werden. Danach gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Dienstleister haftet bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden, die durch den Absturz einer Drohne entstehen, haftet der Dienstleister im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Drohnen-Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen (Gerichtsstand)
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters (Leinfelden-Echterdingen / zuständiges Gericht Stuttgart).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
